Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Heidelberg
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas T. A. Mayer ist eine im Bereich des Gesellschaftsrechts spezialisierte Kanzlei und betreut eine Vielzahl an Unternehmern, Selbständigen, Freiberuflern (z. Bsp. Ärzte, Zahnärzte, Heilberufler), Gewerbetreibende (z. Bsp. Dentallabore) mit unterschiedlichen Gesellschaftsformen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen.Neben z. Bsp. den Fachanwälten für Gesellschaftsrecht beschäftigen wir uns als Fachanwälte für Medizinrecht bei unseren Ärzten und Zahnärzten intensiv mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen gerade wenn es um Berufsausübungsgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen geht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar, dort insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Sehr oft begleiten wir aber auch überregionale Mandate.
Als Rechtsanwälte sind in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger und Herr Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer tätig. Sie sind Mitglieder im Deutschen Anwaltverein Berlin (DAV) sowie dem Anwaltverein Heidelberg.
Unser Bestreben ist es, in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Praxis bestehende (Rechts-) Probleme durch eine fundierte Beratung bestmöglich zu lösen und auch künftigen Schwierigkeiten vorausschauend und effektiv vorzubeugen. Wir beraten Sie kompetent in allen auftretenden Rechtsfragen von der Gründung bis hin zur Beendigung der Gesellschaft unabhängig von der Rechtsform. Auch in Fällen, in denen es in Ihrer Personengesellschaft (GbR, oHG und KG) oder in Ihrer Kapitalgesellschaft in Deutschland (insbesondere GmbH) interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gibt, beraten und vertreten wir Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten oder vor den Schiedsgerichten.
Als Rechtsanwälte sind in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger und Herr Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer tätig. Sie sind Mitglieder im Deutschen Anwaltverein Berlin (DAV) sowie dem Anwaltverein Heidelberg.
Unser Bestreben ist es, in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Praxis bestehende (Rechts-) Probleme durch eine fundierte Beratung bestmöglich zu lösen und auch künftigen Schwierigkeiten vorausschauend und effektiv vorzubeugen. Wir beraten Sie kompetent in allen auftretenden Rechtsfragen von der Gründung bis hin zur Beendigung der Gesellschaft unabhängig von der Rechtsform. Auch in Fällen, in denen es in Ihrer Personengesellschaft (GbR, oHG und KG) oder in Ihrer Kapitalgesellschaft in Deutschland (insbesondere GmbH) interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gibt, beraten und vertreten wir Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten oder vor den Schiedsgerichten.
Selbstverständlich prüfen wir fachkundig Ihre Verträge rund um Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis oder entwerfen solche für Sie.