Beratungstätigkeiten Ihrer Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Heidelberg
Im Gesellschaftsrecht (Deutschland) beraten wir im Personengesellschaftsrecht und im Kapitalgesellschaftsrecht. Unsere Beratungstätigkeit als Fachanwälte für Medizinrecht konzentriert sich neben dem Medizinrecht insbesondere auf nachfolgende Themen (Auszug) des Handels- und Gesellschaftsrechts:
Ob bei der Gründung Ihres Unternehmens / Ihrer GmbH / Ihrer Praxis in Deutschland, bei Ihren Fragen als Gesellschafter in einer bereits bestehenden Gesellschaft, bei der Auflösung Ihrer Gesellschaft, bei Ihrem Ausscheiden als Gesellschafter oder Veräußerung Ihres Unternehmens / Ihrer Praxis / Ihres Gesellschaftsanteils – wir stehen als ganzheitliche Berater vertrauensvoll an Ihrer Seite und helfen Ihnen eine für Sie optimale Lösung zu finden.
- Recht der Personengesellschaften unter Berücksichtigung der Vertragsgestaltung (auch in Verbindung mit Fragen im Familien- und Erbrecht)
- Berufsausübungsgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / BGB-Gesellschaft) z. Bsp. bei Ärzten und Zahnärzten
- Gemeinschaftspraxis
- Teilgemeinschaftspraxis
- Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
- Praxisgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / BGB-Gesellschaft) z. Bsp. bei Ärzten und Zahnärzten
- Berufsausübungsgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / BGB-Gesellschaft) z. Bsp. bei Ärzten und Zahnärzten
- (Gesellschafts-) Recht der Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Vertragsgestaltung, GmbH-Recht mit Bezügen zum Gewerbe- und Handwerksrecht
- Arbeitsrecht, insb. zum Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht
- Gesellschaftsrecht in Verbindung mit Fragen im Erb- & Familienrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
- Gründung von Gesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / BGB-Gesellschaft, GmbH, oHG, KG)
- Handelsrecht, Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte in Deutschland
- Unternehmensnachfolge (auch in Verbindung mit Fragen im Erb- und Steuerrecht), Gesellschafterwechsel und unentgeltliche Unternehmensnachfolge
- Praxisabgabe bei Ärzten und Zahnärzten
- Praxisübernahme bei Ärzten und Zahnärzten
- Unternehmenskauf und Anteilserwerb/Anteilsübertragung
- Verfahrens- und Prozessführung
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Haftung im Gesellschaftsrecht, insbes. von Unternehmensleitern (z. Bsp. Geschäftsführer einer GmbH) und Aufsichtspersonen
Ob bei der Gründung Ihres Unternehmens / Ihrer GmbH / Ihrer Praxis in Deutschland, bei Ihren Fragen als Gesellschafter in einer bereits bestehenden Gesellschaft, bei der Auflösung Ihrer Gesellschaft, bei Ihrem Ausscheiden als Gesellschafter oder Veräußerung Ihres Unternehmens / Ihrer Praxis / Ihres Gesellschaftsanteils – wir stehen als ganzheitliche Berater vertrauensvoll an Ihrer Seite und helfen Ihnen eine für Sie optimale Lösung zu finden.
Unsere anwaltliche Beratungskompetenz wird Sie bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben unterstützen. Unsere innovativen und auf jeden Einzelfall zugeschnittenen Lösungsansätze werden Ihnen helfen.